Info Coronavirus: Maßnahmen und Einreisebestimmungen in Frankreich

Empfehlungen, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, Reisen: Bitte beachten Sie die Empfehlungen der französischen Regierung.

In Echtzeit aktualisierte Informationen und Empfehlungen zu den in Frankreich getroffenen Coronamaßnahmen finden Sie auf der Website der französischen Regierung in der Rubrik Info Coronavirus (Externer Link) .

Ab dem 1. August 2022 fallen alle Coronamaßnahmen in Frankreich! Bei der Einreise nach Frankreich ist kein 3G Nachweis mehr nötig. Der Impfnachweis und der Gesundheitspass müssen nicht mehr vorgelegt werden.

Coronamaßnahmen in Frankreich

Derzeit geltende Coronamaßnahmen in Frankreich

Maskenpflicht aufgehoben

Das Tragen von Masken ist in Frankreich in Einrichtungen mit Publikumsverkehr nicht mehr vorgeschrieben, außer in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser, Apotheken und Labore für medizinische Biologie), in denen das Tragen von Mundschutz für Pflegepersonal, Patienten und Besucher weiterhin erforderlich ist.

Seit dem 16. Mai 2022 ist die Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus, Zug, Flugzeug, Taxi) ebenfalls aufgehoben.

Impfpass und Gesundheitspass:

Seit dem 14. März muss kein Impf- oder Gesundheitspass an Orten, an denen er bisher Pflicht war, vorgezeigt werden.

Bedingungen für den Erhalt des Impfpasses und des Gesundheitspasses:

Um einen Impfpass/ "pass vaccinal" zu erhalten muss jede Person ab 18 Jahren und einem Monat eines der folgenden Nachweise vorlegen:

  • 2 Impfdosen + eine Auffrischungsimpfung innerhalb von 3 Monaten nach der 2. Injektion
  • den Nachweis einer Genesung von der Covid-19-Infektion von mindestens 11 Tagen und weniger als 4 Monaten
  • Zertifikat, dass Kontraindikatoren für die Impfung vorliegen

Um einen Impfpass zu erhalten, muss jede Person im Alter von 12 bis einschließlich 18 Jahren und einem Monat den Nachweis von zwei mRNA-Impfstoffinjektionen vorlegen, außer in den folgenden zwei Fällen:

  • Die Person hat sich bereits mit Covid-19 infiziert und kann daher eine einzelne Impfstoffdosis erhalten
  • Die Person hat sich mindestens 15 Tage nach der ersten Injektion mit Covid-19 infiziert und kann daher auf die zweite Impfstoffdosis verzichten.

Kinder unter 12 Jahren und 2 Monaten müssen keinen Gesundheitspass vorlegen.

Akzeptiert werden die von der EU zugelassenen Impfstoffe Pfizer, Moderna, AstraZeneca/ Vaxzevria/Covishield sowie Johnson & Johnson.
Der Impfnachweis wird nur dann anerkannt, wenn folgendes Zeitschema als vollständig erkennbar ist:

  • 7 Tage nach der 2. Spritze mit einem Impfstoff, der aus 2 Dosen besteht (Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Covishield)
  • 4 Wochen nach einem Impfstoff, der einmalig verabreicht wird (Johnson & Johnson)
  • 7 Tage nach der Impfung, wenn man zuvor an Corona erkrankt war (nur eine Impfung notwendig)
  • 7 Tage nach der Booster-Impfung; Bitte beachten Sie auch die Fristen für eine Auffrischungsimpfung

Als vollständig geimpft zählen Sie in Frankreich, wenn Sie 2 Impfungen zur Grundimmunisierung und eine Booster-Impfung zur Auffrischung erhalten haben. In Frankreich zählt außerdem: eine Infektion = eine Injektion. Wer sich mit dem Coronavirus nach der Grundimmunisierung infiziert hat, muss sich kein 3. Mal impfen lassen.

Der Impfpass sollte in jedem Fall mitgeführt werden.

Weitere Informationen - insbesondere zum Impfpass bzw. Covid-Zertifikat - finden Sie außerdem jeweils auf der Website des deutschen Bundesgesundheitsministeriums (Externer Link) , des öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs (Externer Link) und des schweizerischen Bundesamt für Gesundheit (Externer Link) .

Weitere Informationen zum Impfpass finden Sie unter diesem Link (Externer Link) .

Mehr Einzelheiten über die Hygienemaßnahmen und Protokolle in Einrichtungen erfahren Sie in diesem Artikel: Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen für einen sicheren Frankreichurlaub

Mehr Einzelheiten zu den ergriffenen Hygienemaßnahmen in den Skigebieten in der Skisaison 2021/2022 können Sie hier nachlesen: Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in den französischen Skigebieten

Aktuelle Situation in Frankreich

Eine aktualisierte Karte mit Daten über die Verbreitung von Covid-19 in Frankreich können Sie hier (Externer Link) einsehen.

Einreise nach Frankreich

Ab 01. August 2022: Regelungen für die Einreise nach Frankreich

Alle Reisenden müssen keinen 3G Nachweis mehr bei der Einreise auf französische Festland mehr vorweisen.

Die Einreiseregelungen nach Frankreich richten sich bis Ende Juli 2022 nach der Klassifizierung der Länder, die je nach Virusverbreitung in verschiedene Farben eingeteilt sind. Die Listen der Länder werden entsprechend der Entwicklung ihrer Epidemiesituation angepasst. Um die Ausbreitung der Omicron-Variante einzudämmen, wurde die Länderklassifizierung weiterentwickelt und um eine Kategorie ergänzt mit "scharlachrot".

Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören aktuell zu den "grünen" Ländern:

  • "Grüne" Länder: keine aktive Zirkulation des Virus, keine bedenklichen Varianten identifiziert. Europäischer Raum, inklusive Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San-Marino, Schweiz und dem Vatikan; Südafrika, Albanien, Angola, Antigua und Barbuda, Saudi-Arabien, Argentinien, Aruba, Bahamas, Bahrain, Bangladesh, Barbados, Belize, Benin, Myanmar, Bolivien, Bonaire, Sint Eustatius und Saba, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Butan, Burkina Faso, Burundi, Brasilien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Chile, Kolumbien, Komoren, Republik Kongo, Elfenbeinkünste, Südkorea, Costa Rica, Kuba, Curaçao, Dschibuti, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten, Ecuador, Eswatini, USA, Äthopien, Fidschi, Gabon, Gambia, Ghana, Guinea, Äquatorialguinea, Guineas-Bissau, Grenade, Grönland, Guatemala, Honduras, Hong-Kong, Faröer Inseln, Mauritius, Salomonen, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln, Amerikanische Jungferninseln, Indien, Indonesien, Irak, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Kosovo, Emirat Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Nordmazedonien, Madagasgar, Malaysia, Malawi, Malediven, Marokko, Mauritanien, Mexiko, Moldavien, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Mosambik, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Neuseeland, Oman, Uganda, Pakistan, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Quatar, Demokratische Republik Kong, Dominikanische Republik, Großbritannien, Ruanda, St. Christopher und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, El Salvador, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Serbien, Seychellen, Sudan, Südsudan, Sri Lanka, Taiwan, Tansania, Tschad, Demokratische Republik Timor-Leste, Togo, Tunesien, Türkei, Trinidad und Tobago, Ukraine, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Zambia und Zimbabwe.
    Geimpfte Reisende können ohne Test einreisen, sie benötigen nur ein gültigen Impfnachweis mit in den EU anerkannten Impfstoffen und innerhalb der Auffrischungsfristen.
    Ungeimpfte Reisende ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen Genesenennachweis vorweisen.
    Bitte beachten Sie die ggf. abweichenden Regelungen zur Einreise nach  Korsika sowie in die französischen Überseegebiete (s.u.).

  • „Orange" Länder: aktive, kontrollierte Zirkulation des Virus ohne Verbreitung bedenklicher Varianten. Alle Länder, die nicht in der Liste der "grünen" Länder inkludiert sind.
    Alle geimpften Reisenden aus diesen Ländern müssen einen nach EU-Recht gültigen Impfnachweis sowie eine eidesstattliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen.
    Alle ungeimpften Reisenden nach Frankreich müssen einen zwingenden Grund für die Einreise vorlegen. Auch benötigen sie ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Abreise oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden vor Abreise) und eine eidesstattliche Unbedenklichkeitserklärung. Es können bei Ankuft in Frankreich stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden. Um die Verwaltungsformalitäten zu erleichtern, werden ungeimpften Einreisende gebeten dieses Formular (Externer Link) vor Ankunft auszufüllen. Im Falle eines positiven Ergebnis, müssen sich diese Personen 7 Tage in Selbstisolation begeben.

  • „Rote“ Länder: aktive Zirkulation des Virus, Vorhandensein von bedenklichen Varianten: KEINE LÄNDER.

  • „Scharlachrote Länder“: besonders aktive Zirkulation des Virus und/ oder Entdeckung einer Variante, die das Risiko einer erhöhten Übertragbarkeit oder Immunhemmung mit sich bringen könnte: KEINE LÄNDER.

Aus einigen Ländern müssen Reisende eine eidesstattliche Unbedenklichkeitserklärung mitführen. Dieses Formular können Sie hier (Externer Link) herunterladen. Hiermit bestätigen Sie, dass selbst keine Sympotme einer Coronaerkrankungaufweisen und Sie in den letzten 14 Tagen vor Abreise keinen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.

Weitere Details zur Klassifizierung der Länder sowie zu den Zugangsbedingungen finden Sie auf der Website der französischen Regierung (Externer Link) .


Einreise nach Korsika

Seit dem 14. März 2022 werden im Zuge der Lockerungen auch folgende Maßnahmen fallen: Der Gesundheitspass ist für die Strecken Frankreich-Korsika und Korsika-Frankreich nicht mehr verpflichtend; ebenso ist die eidesstattliche Erklärung ist nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Präfektur Korsikas (Externer Link) .


Einreise in die französischen Überseegebiete

Am 12. Mai 2022 kündigten der Minister für Überseegebiete und der Minister für Solidarität und Gesundheit eine schrittweise Lockerung bestimmter Bedingungen an, die derzeit für Reisen zwischen Frankreich und den französischen Überseegebieten gelten:

  • zwingende Gründe für Reisen von oder in die Überseegebiete werden für nicht geimpfte Passagiere nicht mehr vorgeschrieben (mit Ausnahme von Wallis und Futuna)
  • ein negativer Test auf Covid-19 wird bei der Einreise von geimpften Personen nicht mehr verlangt; ungeimpfte Reisende müssen weiterhin ein negatives Testergebnis vorlegen (PCR oder Antigen), das bei Reiseantritt nicht älter als 24 Stunden sein darf
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Anreise mit dem Flugzeug.

Angesichts der lokalen epidemiologischen Situation kann der Präfekt in den Überseegebieten zwingende Gründe für den Abflug und die Ankunft in den Gebieten vorschreiben. Die Dokumente werden dann von den Fluggesellschaften oder der Grenzpolizei überprüft.

Bei internationalen Flügen kann es Einschränkungen geben, die vom Vertreter des jeweiligen Staates oder der zuständigen Behörde beschlossen wurden.

Darüber hinaus bittet das Übersee-Ministerium Personen, die in ein Überseegebiet reisen möchten, sich im Voraus auf der Webseite der Präfektur oder des Hochkommissariats über die Einschränkungen und Maßnahmen vor Ort zu informieren, die zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt wurden.

Weitere Informationen zu Reisen von oder zu den Überseegebieten können Sie hier (Externer Link) nachlesen.

Einreise von Frankreich nach Deutschland



Seit dem 1. Juni 2022 hat das Robert-Koch-Institut eine geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung, demnach gibt es nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete.

Französische Regionen, die in Deutschland als Virusvariantengebiet gelten:

KEINE


Eine vollständige Liste aller Länder, die in Deutschland als Hochrisikogebiet/ Virusvariantengebiet gelten, finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (Externer Link) . Bitte beachten Sie, dass es aktuell keine Virusvariantengebiete gibt.


Was Sie bei der Rückreise beachten müssen:

Seit dem 1. Juni 2022 gilt keine generelle Nachweispflicht für Einreisende nach Deutschland mehr. Nur Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen weiterhin ihren Status vorweies: geimpft, genesen oder negativ getestet.

Bei der Rückreise aus einer/einem Region/Überseegebiet, das weiterhin als Virusvariantengebiet gilt, muss vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung (Externer Link) ausgefüllt werden. Die häusliche Quarantäne kann nach der Rückreise vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik https://einreiseanmeldung.de (Externer Link) übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.

Welche Regelungen für Geimpfte und Genesene gelten, können Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (Externer Link) nachlesen.

Weitere Informationen darüber, was Sie bei der Rückreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland beachten müssen, können Sie auf folgenden Webseiten nachlesen:

Informationen darüber, was Sie bei der Rückreise beachten müssen, können Sie auf folgenden Webseiten nachlesen:

Einreise von Frankreich nach Österreich

Was Sie bei der Rückreise beachten müssen:

Mit 16. Mai 2022 wurden alle pandemiebedingten Einreisebestimmungen nach Österreich aufgehoben.

Weitere Informationen über Einreisebestimmungen finden Sie unter:

Einreise von Frankreich in die Schweiz

Was Sie bei der Rückreise beachten müssen:

Es bestehen für die Anreise in die Schweiz besondere Bestimmungen. Abhängig von der Art Ihrer Reise /Flugzeug, Bus/Bahn/Schiff, Sonstiges) ist ein Einreiseformular auszufüllen, einen negativen Test vorzuweisen und/oder eine Quarantänepflicht.

Alle Informationen über Ein- und Ausreisebestimmungen finden Sie unter:

Weitere Informationen zu den Coronamaßnahmen in Frankreich erhalten Sie auf der Webseite des französischen Außenministeriums (Externer Link)

Kontakt der deutschen Botschaft in Paris

E-Mail: info@paris.diplo.de oder ksa2-dep@pari.auswaertegis-amt.de

Tel.: 0033 1 53 83 45 00

Zur Webseite der Deutschen Botschaft in Paris (Externer Link)

Kontakt der österreichischen Botschaft in Paris

E-Mail: paris-ka@bmeia.gv.at

Tel.: 0033 1 40 63 30 63

Zur Webseite der österreichischen Botschaft in Paris (Externer Link)

Kontakt der schweizerischen Botschaft in Paris

E-Mail: paris.chancellerie@eda.admin.ch

Tel: 0033 1 49 55 67 00
Zur Webseite der schweizerischen Botschaft in Paris (Externer Link)

Welche Verhaltensweisen sind zu beachten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen?

Es gibt einige Verhaltensweisen, die sich leicht im Alltag umsetzen lassen und die dazu beitragen, die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen zu erhalten:

  • Waschen Sie Ihre Hände sehr regelmäßig;
  • Husten oder Niesen in den Ellenbogen;
  • Verwenden Sie Einwegtücher und werfen Sie sie anschließend weg;
  • Begrüßung ohne Händeschütteln, Vermeidung von Umarmungen;
  • Tragen Sie bei Krankheit eine Maske.
  • Tragen Sie in öffentlichen Einrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an stark frequentierten Orten eine Maske.

Wichtige Hinweise finden Sie auch auf der Seite des französischen Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten (Externer Link) .

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