Umweltzone Strasbourg

Seit dem 1. November 2017 gibt es auch in Strasbourg eine Umweltzone. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.

Die ZPA-Umweltzone Strasbourg

Gerade in den Wintermonaten leiden Strasbourg und die Region Elsass unter einer starken Verschlechterung der Luftqualität. Für den Großraum Strasbourg, der 33 Gemeinden umfasst, gilt daher seit dem 1. November 2017 ein kommunales Luftschutzgesetz. Im Gegensatz zu den Verkehrseinschränkungszonen (ZCR = "Zones à Circulation Restreinte") sind die Luftschutzzonen (ZPA = "Zones de Protection de l'air") nicht dauerhaft und gelten nur im Falle einer Luftverschmutzungsspitze. Das heißt, die Verkehrseinschränkungen gelten nur dann, wenn vorgegebene Emissionsgrenzwerte über mehrere Tage hinweg überschritten werden. Für Strasbourg bedeutet dies konkret: Ab dem ersten Tag kann der zuständige Präfekt ohne Vorwarnung ein Fahrverbot aussprechen, zum Beispiel bei einer Luftverschmutzungsspitze ab 50 µg/m³ Feinstaub dürfen dann nur Fahrzeuge mit der Crit'Air Vignette fahren. Seit dem Jahr 2019 aktivieren die Behörde diese Maßnahmen auch immer schneller und öfter.

Fahrzeuge ohne Crit'Air Vignette oder ohne ausreichende Crit'Air Vignetten-Klasse - je nach Höhe und Dauer der Luftverschmutzung - sind vom Fahrverbot betroffen. In der Regel wurden bisher davon nur Fahrzeuge mit Crit’Air 5 und 4 betroffen.

Die Grenzen der ZPA Umweltzone Strasbourg

Der Bereich der Umweltzone erstreckt sich über Strasbourg und seine 33 Gemeinden und wird im Norden begrenzt durch die Gemeinde Eckwersheim, in westlicher Richtung durch die Gemeinde Blaesheim und in südlicher Richtung durch die Gemeinde Plobsheim sowie in östlicher Richtung durch den Rhein und die deutsche Stadt Kehl. Insgesamt 340 km² umfasst das Gebiet der "Luftschutzzone" des Eurométropole Strasbourg, davon betroffen sind auch öffentliche Straßen, Landstraßen innerhalb dieses Gebietes. Daher wird eine Crit'Air Vignette - im Falle einer andauernden Luftverschmutzung - auf folgenden Autobahnen nicht benötigt:
• auf der A35 von und nach Mülhausen/Basel
• auf der A4 von und nach Metz
• auf der N4 nach Nancy

Umweltplakette Crit'Air

Um die Luftschutzzone bzw. Umweltzone befahren zu dürfen, benötigen Autofahrer seit dem 1. November 2017 eine Umweltplakette, die so genannte Vignette "Crit'Air". Diese muss zwingend an Fahrzeugen innerhalb der Umweltzone angebracht sein. Sie kann auf www.certificat-air.gouv.fr (Externer Link) oder auf www.lez-france.fr (Externer Link) bestellt werden. Strasbourg ist mittlerweile die vierte französische Stadt, die eine Umweltzone eingeführt hat. Bereits weitere 14 Städte haben eine dauerhafte Umweltzone angekündigt und werden damit in den nächsten Monaten und Jahren den ersten Städten folgen.

Bußgelder

Seit dem 1. Januar 2017 ist bei Missachtung der Vorschrift eine Strafe von 135 € für LKWs und Busse und 68 € für PKW und alle anderen Fahrzeuge fällig. Wird eine Geldbuße nicht spätestens nach 45 Tagen bezahlt, so erhöht sich diese für LKW auf 375 Euro und für PKW auf 180 Euro.

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