Umweltzone Lyon

Ende 2016 wurde auch in Lyon eine Umweltzone (ZPA Lyon) eingeführt, die sich auf das Stadtgebiet von Lyon sowie die Nachbarstädte Villeurbanne und Caluire-et-Cuire erstreckt.

Die ZPA-Umweltzone in Lyon

Bei der Umweltzone handelt es sich um eine wetterbedingte Luftschutzzone (ZPA, Zone de Protection de l’Air). Das bedeutet, dass die Umweltzone je nach Wetterlage und Feinstaubbelastung gilt. Ein Luftverschmutzungsalarm kann bereits ab einer Belastung von 50µg/m³ ausgerufen werden. Bei einer Luftverschmutzungsspitze - einer länger andauernden Luftverschmutzung - wird je nach Dauer eine bestimmte Alarmstufe ausgerufen. Damit entscheidet der Präfekt anhand der Luftbelastung, welche Vignetten-Kategorien während der Luftverschmutzungsspitze in die Zone einfahren dürfen und welche nicht. In der Regel sind Fahrzeuge ohne Plakette der Crit’Air 5 und 4 betroffen. Abhängig von der Verschmutzungsspitze kann der Präfekt beschließen, die Vignette Crit'Air 3 zu verbieten, wie es auch im Falle von Paris ist.

Ab dem 01.01.2020 sind LKW der Typen N1, N2 und N3 ohne Crit'Air Vignette verboten, sowie auch mit Crit'Air 5 und 4. Ab 2021 werden die Fahrverbote nochmals verschärft.

Die Grenzen der ZPA Umweltzone Lyon

Der Bereich der Umweltzone in Lyon erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Lyon, Villeurbanne und Caluire-et-Cuire, ausgenommen sind die folgende Straßen:

• Boulevard Laurent Bonnevay,
• Boulevard Pierre Sémard,
• Boulevard péripherique Nord,
• Autobahnen A7, A6, A42,
• Zufahrten zum Parc Relais de Vaise (über Quai Sedaillan, Quai du Commerce, Quai de la Gare d'Eau, Rue de Saint-Cyr, Rue du 24 mars 1852),
• Zufahrt zum Parc Relais de Vaise vom Boulevard Péripherique aus (über die Rue Bourgogne und die Rue du 24 mars 1852),
• Zufahrt zum Parc Relais de la Soie vom Boulevard Laurent Bonnevay aus (über die RD 517, die Rue Léon Blum, die Rue de la Soie und die Rue de la Poudrette),
• Weg von der A7 zum Parkplatz des Bahnhofs Lyon-Perrache.

Umweltplakette Crit'Air

Um in die Umweltzone fahren zu dürfen, benötigen Autofahrer eine Umweltplakette, die so genannte Vignette "Crit'Air". Seit dem 1. Januar 2017 muss diese zwingend an Fahrzeugen (inklusiv ausländische Fahrzeuge) bei der Fahrt innerhalb einer Umweltzone angebracht sein. Diese kann auf www.certificat-air.gouv.fr/de (Externer Link) bestellt werden.

Mehr Informationen zur Crit’Air erhalten Sie außerdem unter: www.lez-france.fr (Externer Link)

Lyon ist mittlerweile die dritte französische Stadt, nach Paris und Grenoble, die eine Umweltzone einführt. Insgesamt 25 weitere französische Städte werden in den nächsten Monaten und Jahren folgen. In Europa haben bereits 230 Städte – manche schon seit 20 Jahren – eine vergleichbare Regelung.

Bußgelder

Seit dem 1. Januar 2017 ist bei Missachtung der Vorschrift eine Strafe von 135 € für LKWs und Busse und 68 € für PKW und alle anderen Fahrzeuge fällig. Wird eine Geldbuße nicht spätestens nach 45 Tagen bezahlt, so erhöht sich diese für LKW auf 375 Euro und für PKW auf 180 Euro.

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