Parken in Frankreich

Allgemeine Informationen

Das Parken in vielen Städten und Gemeinden in Frankreich kann eingeschränkt sein: je nach Zone der Stadt, Tageszeit, Wochentag oder ob es ein gerades oder ungerades Datum ist.

In vielen Städten ist das Parken auf einer Straßenseite erlaubt, die Straßenseite variiert jedoch. In der ersten Monatshälfte (1. bis 15. eines Monats) ist das Parken nur auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern gestattet, in der zweiten Monatshälfte (ab dem 16. eines Monats) dann auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern. Dies nennt man „Stationnement alterné semi-mensuel“ und ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Die Straßenseite, auf der geparkt wird, kann auch wöchentlich oder täglich wechseln: Coté stationnement – Jours Pairs (gerade Tage) oder Jours Impairs (ungerade Tage).

Zonen oder Straßenränder, wo das Parken nicht gestattet ist, sind mit einem Schild („Stationnement interdit“ oder das durchgestrichene P) gekennzeichnet. Eine durchgezogene, gelbe Linie am Bordstein signalisiert ein absolutes Halteverbot, eine gestrichelte, gelbe Linie bedeutet Parkverbot. Man darf hier kurz halten, zum Ein – und Aussteigen, nicht jedoch parken.

Das Parken quer zur Fahrbahn, wie oft von Fahrern von sehr kleinen Fahrzeugen praktiziert, ist in Frankreich nicht erlaubt. In den Städten ist das Parken oft auf 2 Stunden beschränkt. Es ist nicht gestattet, länger als 7 Tage am Stück zu parken. Das Parken auf dem Bürgersteig, wenn auch nur mit einem Teil des Fahrzeugs, ist nicht erlaubt.

Blaue Zonen

In vielen Städten gibt es so genannte blaue Zonen, die mit blauen Linien am Straßenrand gekennzeichnet sind. In diesen blauen Zonen kann man montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 oder 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr für eine Stunde kostenlos parken. Sonntags ist es außerhalb dieser Zeiten auch gestattet länger als eine Stunde zu parken. Bitte beachten: Eine Parkscheibe muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

Parkscheinautomaten

Parkflächen, die mit dem Wort "Horodateur" oder "Stationnement payant" oder dem Wort "Payant" auf der Straße markiert sind, sind kostenpflichtig und ein Parkschein muss am entsprechenden Automaten gekauft werden.

Parkhäuser

In allen größeren Städten gibt es Parkhäuser. Die Preise für das Parken in Parkhäusern sind zeitlich gestaffelt. Es gibt dort auch Möglichkeiten für das Langzeitparken.

Behindertenparkplätze in Frankreich

Behindertenparkplätze sind mit einem Rollstuhl gekennzeichnet und sind nur mobilitätseingeschränkten Personen vorbehalten. Diese Parkplätze müssen frei zugänglich sein und deren Nutzung darf nicht eingeschränkt werden. Inhaber eines EU-Behinderten-Parkausweises dürfen diese Behindertenparkplätze ebenfalls kostenlos nutzen.

EU-Behinderten-Parkausweis

Dieser Parkausweis berechtigt zum kostenlosen Parken auf Behindertenparkplätzen in Frankreich. Er ist über das Bürgerbüro des Wohnsitzes zu beantragen. Für das Parken in Parkhäusern wird den Inhabern der EU-Parkausweise oft ein Rabatt gewährt.

Parken von Wohnmobilen

Laut französischer StVO dürfen auch Wohnmobile auf Parkplätzen und an Straßen – dort wo es allgemein gestattet ist – parken, sofern durch die Größe des Wohnmobils der Verkehr oder die Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird, maximal jedoch für 7 Tage. Nicht gestattet ist hingegen das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen etc., da dies dem Camping entspräche und nur an dafür vorgesehenen Stellen erlaubt ist.