Mit dem Hund nach Frankreich

Wenn Sie mit Ihrem Haustier nach Frankreich einreisen wollen, müssen Sie ein paar Dinge beachten.

Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze Sie in den Frankreichurlaub begleiten soll, beachten Sie bitte, dass dieser nicht jünger als 3 Monate alt sein darf und mittels Mikrochip genau identifizierbar sein muss. (Vor dem 3.7.2011 tätowierte Tiere dürfen auch weiterhin einreisen.)
Führen Sie seinen Europäischen Impfpass mit sich - es sind die auch in Deutschland gesetzlichen Impfungen vorgeschrieben. Die Impfungen dürfen nicht mehr als ein Jahr und weniger als 21 Tage zurückliegen. 3 Jahre gültige Tollwutimpfungen sind auch in Frankreich anerkannt, sofern der Impfstoff explizit im Impfpass angegeben ist.

Kampfhunde (nach französischem Gesetz)

Sollte es sich bei Ihrem vierbeinigen Kameraden um einen so genannten "Kampfhund" handeln, so beachten Sie bitte:

  • Sie benötigen zusätzlich einen Abstammungsnachweis, der besagt, dass er der Kampfhund-Kategorie 2 zugeordnet wird.
  • Er muss allzeit einen Maulkorb tragen und von einer volljährigen Person an der Leine gehalten werden.
  • Er darf nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden

Kategorie 2: die Mitnahme von Hunden der nachstehenden Rassen nach Frankreich ist erlaubt, wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch eingetragen ist:

  • American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
  • Rottweiler und ähnliche Hunde (mit und ohne Stammbaum)

Kampfhunden der Kategorie 1 ist die Einreise nach Frankreich seit 2000 vollständig verboten. Zu dieser Kategorie gehören Hunde folgender Rassen (und ähnliche), die in keinem zugelassenen Stammbuch eingetragen sind:

  • American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls)
  • Mastiff (Boer-Bulls), Tosa oder Staffordshire Terrier (alle ohne Stammbaum)
  • Kampfhundmischlinge

Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu den so genannten Kampfhunden. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.

Auskünfte erteilt die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft. Im Fall von Kampfhunden bittet die Botschaft um Zusendung eines Fotos des Hundes.

Beachten Sie weiterhin: Es dürfen insgesamt nicht mehr als 5 Haustiere eingeführt werden.

Daueraufenthalt

Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.

Mit dem Hund am Strand

Für Frankreich gibt es keine allgemeine und verbindliche Regelung, jede Stadt/Gemeinde entscheidet hier individuell. Im Allgemeinen sind Hunde am Strand nicht gestattet, dies ist jedoch abhängig von der Saison. Während der Hauptsaison sind Hunde an Stränden verboten, außerhalb der Hauptsaison sind die vierbeinigen Freunde jedoch an vielen Stränden gestattet. Da es in jedem Ort jedoch andere Vorschriften gibt, sollten Sie nach entsprechenden Schildern in Strandnähe Ausschau halten. Am Strand muss der Hund an der Leine gehalten werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beim örtlichen Fremdenverkehrsamt oder im Rathaus erkundigen. Eine jährlich aktualisierte Liste informiert über Strände, an denen Hunde gestattet sind.

Mit dem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln

In den öffentlichen Verkehrsmitteln in Paris sind gestattet:

  • Kleine Tiere (bis 2,5 kg) in Transporttaschen oder Körben (Höchstmaße 45x30x25 cm), die Beförderung ist kostenlos.
  • Blindenhunde mit speziellem Gurtzeug in Begleitung eines Blinden im Besitz eines Behindertenausweises.

Im RER (und nur im RER!) sind auch größere Hunde gestattet, wenn sie angeleint sind und einen Maulkorb tragen. Sie müssen für Ihren Hund ein 2.-Klasse-Ticket mit 50% Nachlass für die Fahrtstrecke lösen.

Französische Eisenbahnen - SNCF

Hunde und andere Haustiere sind in Zügen und TGVs der SNCF genehmigt, vorausgesetzt, dass andere Passagiere nicht widersprechen.

  • Kleinere Hunde (bis 6 kg) können in einer Transporttasche oder einem Korb (max. 45 x 30 x 25 cm) befördert werden. Sie zahlen dann 5 €, wie lang auch immer Ihre Reise ist.
  • Größere Hunde (über 6 kg) müssen angeleint werden und für sie muss ein 2. Klasse Ticket zum halben Preis gelöst werden.
  • Blindenhunde sind kostenlos.

Einfuhr von anderen Haustieren nach Frankreich

Für die Einfuhr von Vögeln (insbesondere von Papageien und Wellensittichen), Nagetieren, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen werden folgende Papiere benötigt:

  • Eine Gesundheitsbescheinigung (weniger als 5 Tage vor der Abreise ausgestellt)
  • Eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen wird.