Gesundheit

Im Notfall

Die französischen Notrufnummern sowie auch die europäische Notrufnummer 112 sind kostenlos und miteinander vernetzt, um eine bessere Organisation der Rettungsdienste zu gewährleisten.

  • SAMU - Medizinische Hilfe (Rettungsdienst): 15
  • Polizeinotruf: 17
  • Feuerwehrnotruf: 18
  • Europäischer Notruf: 112
  • Ärztlicher Notfalldienst (Paris): +33 (0) 1 47 07 77 77 oder +33 (0) 820 332 424
  • Zahnärztlicher Notfalldienst (Paris): +33 (0) 1 43 37 51 00

Wer vom Festland aus einen Schiffbruch auf dem Meer beobachtet, kann die Nummer 1616 (Seerettung) wählen. Die Nummer 115 alarmiert den Hilfsdienst für Obdachlose in Gefahr.

Ärztliche Behandlung

Je nach Bedarf, können Sie einen Allgemeinarzt oder Facharzt konsultieren, einen Zahnarzt im Krankenhaus oder in einem der Gesundheitsämter oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen.

Ärzte und Gesundheitseinrichtungen finden Sie aufgelistet nach Spezialisierung und Ort auf der Webseite ameli.fr (Externer Link) . Hier erkennen Sie auch, ob der Arzt ein Vertragsarzt ist (conventionné) und seine Tarife nach der gesetzlichen Versicherung festgesetzt sind oder ob es sich um einen Arzt mit freiem Honorar handelt.

Es bleibt Ihnen überlassen, einen Termin in einer Praxis zu vereinbaren oder einen Arzt in Ihr Hotel zu bestellen. Informieren Sie sich diesbezüglich vor einem Termin. Hausbesuche werden jedoch immer seltener. Es steht jederzeit ein Bereitschaftsarzt zur Verfügung, doch sollten Sie bedenken, dass Hausbesuche und Konsultationen an Sonn- und Feiertagen stets kostenintensiver sind.

Die genauen Adressen an Ihrem Reiseziel können Sie auch beim Kommissariat erfahren oder wählen Sie die 15 (SAMU - Rettungsdienst).

Apotheken

In den Städten gibt es sehr viele Apotheken und die Öffnungszeiten entsprechen im Allgemeinen den gewöhnlichen Öffnungszeiten von Geschäften (9.00 Uhr - 19.00/20.00 Uhr), zusätzlich gib es immer Apotheken mit Nacht- und Feiertagsdienst. In allen Apotheken hängt generell die Adresse der nächstgelegenen Notfallapotheke aus.

Gewisse Medikamente sind rezeptpflichtig (daher ist ein vorheriger Arztbesuch erforderlich), andere sind im freien Verkauf erhältlich und können ohne weitere Formalitäten an Sie ausgegeben werden. Der Apotheker wird Sie gerne genauer beraten.

Erstattung von Arztkosten

Als Staatsangehöriger eines Landes der Europäischen Union können Sie sich bei Ihrer Rückkehr die ärztlichen Behandlungskosten zurückerstatten lassen. Denken Sie daran, eine internationale Sozialversicherungskarte (E 111) mit sich zu führen. Wenn Sie eine Rückerstattung der Kosten in Deutschland beantragen wollen, müssen Sie unbedingt sämtliche Original-Rechnungen und Belege zuerst Ihrer Krankenkasse, dann ggf. Ihrer Auslandsreise-Krankrenversicherung weiterreichen. Achten Sie darauf, dass der Arzt auf der Rechnung folgende Angaben macht:

  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Diagnose
  • Behandlungsdaten
  • Einzelleistungen

Der Apotheker muss auf dem Zahlungsbeleg die Kosten der Medikamente einzeln aufführen. In Frankreich gibt es auf den Medikamenten-Packungen sogenannte "Vignette" (kleine Aufkleber). Diese "Vignettes" müssen in der Reihenfolge der Apotheken-Rechnung auf die Rechnung geklebt werden, damit Sie die Rückerstattung für die Medikamente beanspruchen können. Teilweise verlangen die Krankrenkassen auch die Gebrauchsanweisung der Medikamente für die Rückerstattung. Außerdem sollten Sie das Rezept beziehungsweise die private Verordnung kopieren und in Ihre Unterlagen übernehmen.

Die einfachste Lösung ist allerdings der Abschluss einer Reiseversicherung - vor Ihrer Abreise - zur Absicherung aller Risiken. Im Problemfall wird dann Ihr Versicherer alles Weitere übernehmen.