Bestimmungen für die Einreise nach Frankreich

Hier ein paar nützliche Hinweise für Ihre Einreise nach Frankreich.

Informationen über die derzeitigen Einreisebestimmungen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen finden Sie in unserem Artikel "Info Corovirus - Die Situation in Frankreich".

Reisedokumente

Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union und hat das Schengener Abkommen unterzeichnet.

Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz benötigen zur Einreise nach Frankreich und in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Guyana und La Réunion, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (Kinder benötigen einen Kinderreisepass). Im Rahmen der Sicherheitsvorkehrungen kann es an Flughäfen oder Bahnhöfen zu Gepäck- und Ausweiskontrollen kommen. Reisende sollten daher ständig ein Ausweisdokument mit sich führen.

Bürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen zur Einreise in die Überseegebiete Neukaledonien, Französich-Polynesien (Tahiti), Mayotte, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (Kinder benötigen einen Kinderreisepass). Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz benötigen zur Einreise in die Überseegebiet St. Pierre und Miquelon, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (Kinder benötigen einen Kinderreisepass. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Französischen Botschaft (Externer Link) .
Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Karibikinseln vorsehen (derzeit z.B. Condor von Martinique über Tobago), kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.

Ausländer, die legal in Deutschland leben und einen Pass sowie einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen sich für einen touristischen Aufenthalt mit einer Dauer von maximal 3 Monaten in Frankreich ohne Visum aufhalten. Alle Nicht-EU-Bürger sollten sich im Heimatland beim französischen Konsulat bereits über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen informieren. Die entsprechenden Kontaktadressen finden Sie auf der Internetseite des französischen Außenministeriums.

Gepäck- und Personenkontrollen

Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (z.B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Reisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift versehen ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

Führerschein

Wenn Sie mit Ihrem Auto nach Frankreich einreisen oder sich in Frankreich einen Mietwagen nehmen möchten, benötigen Sie einen Europäischen Führerschein. Achtung: Die deutsche Fahrerlaubnis mit 17 Jahren gilt in Frankreich nicht.

Allein reisende Kinder

Bisher mussten alleinreisende Kinder unter 15 Jahren eine Genehmigung ihrer Eltern zum Verlassen des Landes mit sich führen. Laut Französischem Generalkonsulat ist seit Januar 2013 keine solche Erlaubnis mehr erforderlich. Es genügt der Personalausweis bzw. Reisepass.

Hunde und andere Haustiere

Möchten Sie mit ihrem Hund nach Frankreich reisen, so darf dieser nicht jünger als 3 Monate alt sein und muss mittels Tattoo oder Mikrochip genau identifizierbar sein. Führen Sie seinen Europäischen Impfpass mit sich - es sind die auch in Deutschland gesetzlichen Impfungen vorgeschrieben. Die Impfungen dürfen nicht mehr als ein Jahr und weniger als einen Monat zurückliegen. 3 Jahre gültige Tollwutimpfungen sind auch in Frankreich anerkannt, sofern der Impfstoff explizit im Impfpass angegeben ist.

Sollte es sich bei Ihrem vierbeinigen Kameraden um einen so genannten „Kampfhund“ handeln, benötigen Sie zusätzlich einen Abstammungsnachweis, dass er der Kampfhund-Kategorie 2 zugeordnet wird (z.B. Rottweiler, Staffordshire, ...) und er muss allzeit einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden. Kampfhunden der Kategorie 1 ist die Einreise nach Frankreich seit dem 01. Januar 2000 vollständig verboten.

Detaillierte Informationen und eine Auflistung der den Kategorien entsprechenden Hunderassen finden Sie auf der Webseite der französischen Botschaft unter de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen (Externer Link)

[Stand: 02. März 2021]