Angelscheine in Frankreich erwerben

Selbst wenn Sie Inhaber eines deutschen Angelscheins sind, müssen Sie dennoch einen Angelschein in Frankreich erwerben. Wir haben eine Übersicht mit Hinweisen und praktischen Tipps zur Erwerbung des richtigen Angelscheins zusammengestellt.

Der Angelschein in Frankreich

Sie können entweder einen Angelschein für das jeweilige Departement in Frankreich kaufen, in dem Sie Ihren Anglerurlaub verbringen möchten oder Sie kaufen einen Angelschein online (Externer Link) . Das hat folgenden Hintergrund: Die Angelrechte gehören entweder dem Staat oder den Anrainern als Eigentümer. Die "Associations Agréées de pêche“ (AAPPMA – zugelassene Anglervereine) und die Verbände, unter denen sie organisiert sind, pachten oder erwerben dieses Recht, um den Anglern die Ausübung ihres Hobbys zu ermöglichen. Der Angelschein stellt ein Recht auf Zugang zu den Gebieten und Ausübung des Angelsports dar.

In Frankreich wird sehr häufig der Angelschein kontrolliert. Sollten Sie keinen Angelschein dabei haben oder gegen die Regelungen verstoßen, wartet eine hohe Geldstrafe auf Sie (siehe unten).

Die Vereinbarung auf Gegenseitigkeit

Mit dem Angelschein können Sie in allen zugelassenen Gebieten des Vereins angeln, in dem Sie Mitglied sind, bzw. bei dem Sie den Angelschein erworben haben. Seit 2015 haben zahlreiche zugelassene Anglervereine ihre Gebiete zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt, um die Aufnahmeformalitäten zu vereinfachen und ein größeres Gebiet für den Angelsport zur Verfügung zu stellen: Das ist mit Gegenseitigkeit gemeint.

Es gibt verschiedene Angelscheine in Frankreich, die Sie online bestellen können unter de.cartedepeche.fr (Externer Link) :

  • Jahresschein "Volljähriger": Wenn Sie Ihrem Hobby regelmäßig nachgehen, dann ist dieser Angelschein der richtige für Sie. Er ist während der ganzen Angelperiode gültig und ermöglicht das Angeln in Gewässern der 1. und 2. Kategorie in allen zugelassenen Arten des Angelns. Preis: ca. 80 €
  • Interföderaler Jahresschein "Volljähriger": Mit dem interföderalen Angelschein können Sie auch in den anderen Departements angeln, die mit dem Prinzip der "Gegenseitigkeit" anerkannt sind. Er erlaubt das Angeln auf den Strecken mit Gegenseitigkeit der 36-Mitglieds-Departements der Entente Halieutique du Grand Ouest (EHGO) und der 37 Mitglieds-Departements des Club Halieutique Interdépartemental (CHI). Angeln in der URNE. EHGO und CHI innerhalb der AAPPMA. Preis: 105€
  • Jahresschein "Kennenlernen für Frauen": Dieser Schein ermöglicht es dem weiblichen Publikum, den Angelsport kennenzulernen. Er ist die ganze Angelperiode über gültig und erlaubt das Angeln in Gewässern der 1. und 2. Kategorie mit einer Schnur. Preis: ca. 30 €
  • Jahresschein "Kennenlernen unter 12 Jahre": Ermöglicht das Angeln in der 1. und 2. Kategorie in allen zugelassenen Arten des Angelns für Kinder unter 12 Jahren. Preis: 7 €
  • Jahresschein "Minderjähriger": Angelschein für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren für das Angeln in Gewässern der 1. und 2. Kategorie. Gilt das ganze Jahr über. Preis: 22€
  • Angelschein für den Urlaub: Gültig für 7 aufeinanderfolgende Tage für Gewässer der 1. und 2. Kategorie in allen zugelassenen Arten des Angelns. Preis: 34€
  • Angelschein für einen Tag: Für kurze Angelausflüge, die in letzter Minute organisiert wurden, ist dieser Schein ideal. Er erlaubt das Angeln in Gewässern der 1. oder 2. Kategorie in allen zugelassenen Arten des Angelns. Preis: 12€

Wichtig: Halten Sie ein digitales Foto oder Ihre Webcam beim Onlinekauf des Angelscheins bereit.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Angeln in Frankreich.

Wichtige Informationen:

Sofern Sie nicht einen interföderalen Angelschein erworben haben, sind die Scheine immer nur für das jeweilige Departement, welches sich in der Nähe des Angelortes befindet, gültig. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen in den verschiedenen Departements unterschiedlich sein können. Bei dem Onlinekauf des Angelscheins erhalten Sie Angelregelungen als PDF, leider nur auf Französisch, zum Download.

Bußgelder und Strafen bei unerlaubtem Angeln in Frankreich:

Verstoß - Pauschalbetrag - Aufwandsentschädigung

  • Angeln ohne die Erlaubnis des Départements= Klasse 2: 150 €
  • Angeln ohne Mitgliedschaft bei der AAPPMA= Klasse 3: 450 €
  • Angeln ohne Zahlung der Steuern der CPMA (Angeln ohne Angelschein)= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Angeln ohne den Angelschein dabei zu haben (Angelschein vergessen)= Klasse 2: 150€ und 75 € (Aufwandsentschädigung)
  • Angeln außerhalb der Angelsaison (Angeln ohne Angelschein)= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Angeln außerhalb der genehmigten Angel-Uhrzeiten= Klasse 3**: 450 € und 150 €(Aufwandsentschädigung)
  • Angeln in der falschen Kategorie und Bootsart= Klasse 3: 450 und als Aufwandsentschädigung 75€ für eine Angelrute, 150 € für alle weiteren Ruten
  • Alle Arten von Fischen= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Handangeln oder Angeln im Eis= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Angeln außerhalb der erlaubten Angelzeiten= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Als Köder Nutzung: Fischeier oder Larven in der 1. Kategorie= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Transport von Fischen außerhalb der erlaubten Uhrzeiten= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Außerhalb der erlaubten Uhrzeiten lebende Fische bewahren= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Transport, Besitz und Verkauf von Fischen, die nicht die erlaubte Mindestmaße haben (z.B. Forellen, mit einer Größe <23cm)= Klasse 3: 450 € und 150€ + 30 € für jeden zusätzlichen Fisch
  • Einführung von Fischen, die nicht aus der Fischzucht stammen (Einführung von Fischen, aus einem andren Angelort)= Klasse 3: 450 €
  • Angeln in Flüssen, dessen Pegel natürlich gesenkt ist (Angeln während der Trockenperiode)= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Widerstand gegen die Kontrolle der Polizeibeamten der Binnenfischerei= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)
  • Angeln im Süßwasser in Naturschutzgebieten = Klasse 4: 750 € und 450 €(Aufwandsentschädigung)
  • Nichteinhaltung der Vorschriften (z.B. Angeln mit Widerhaken)= Klasse 3: 450 € und 150 € (Aufwandsentschädigung)

Kontakte

Club Halieutique Interdépartemental (C.H.I.)

23 rue Henri de Turenne - Résidence Concorde 1
F-66100 Perpignan
Tel.: +33 (0)4 68 50 80 12 - Fax: +33 (0)4 68 50 85 40
E-Mail: club.halieutique@wanadoo.fr
Webseite: www.club-halieutique.com (Externer Link) Entente Halieutique du Grand Ouest (E.H.G.O.)

Fédération de Pêche de l'Eure et Loir
Le Moulin à papier
F-28400 Saint-Jean-Pierre-Fixte
Tel.: +33 (0)2 37 52 06 20 - Fax: +33 (0)2 37 52 89 56
E-Mail: peche28@orange.fr
Website: www.ehgo.fr (Externer Link) Union « réciprocitaire » du Nord –Est (U.R.N.E.)

Fédération de pêche de la Haute-Marne
Port de la Maladière - BP 61
F-52002 Chaumont Cedex
Tel.: +33 (0)3 25 32 51 10 - Fax: +33 (0)3 25 03 32 93
E-Mail: fede52.peche@wanadoo.fr Savoie und Haute-Savoie :

Savoie (73):
ZI Les Contours
F-73230 Saint Alban Leysse
Tel.: +33 (0)4 79 85 89 36 - Fax: +33 (0)4 79 85 73 10
E-Mail: fsppma@savoiepeche.com Haute-Savoie (74):

Le Villaret 2092 Route des Diacquenods
F-74370 Saint Martin Bellevue
Tel.: +33 (0)4 50 46 87 55 - Fax: +33 (0)4 50 46 90 51
E-Mail: secretariat@pechehautesavoie.com